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Carport Baugenehmigung Burgenland

Carport Baugenehmigung Burgenland – Das müssen Sie wissen und beachten!

Carport Baugenehmigung Burgenland
Ein Carport ist ein geringfügiges Bauvorhaben, somit kann es im Burgenland ohne Baugenehmigung errichtet werden. Trotz der lockeren Bauordnung, müssen einige Richtlinien eingehalten werden, damit Ihr Carport keine Genehmigung benötigt. Wir zeigen Ihnen wie Sie ganz ohne Baugenehmigung auskommen und was genau Sie beachten sollten.
 

Carport ohne Baugenehmigung im Burgenland errichten

Anfang 2019 wurden eine Reihe neuer Baugesetze festgelegt, welche zahlreiche Erleichterungen mit sich bringen. Geringfügige Bauten, darunter auch Carports, sind nicht mehr genehmigungspflichtig. Das Bauvorhaben gehört aber trotzdem dem zuständigen Bauamt in schriftlicher Form gemeldet. Sie sollte sich auch im Vorhinein darüber informieren & beraten lassen, ob Sie Ihre Überdachung an der gewünschten Stelle errichten dürfen.
Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
 

  • Ihr Carport darf max. 2m hoch sein (gilt nur für ein freistehendes Carport)
  • Bei Bebauung der Grundstücksgrenze reicht das Einverständnis Ihres Nachbarn (am besten schriftlich)
  • Meldung an das zuständige Bauamt (schriftlich + evtl. Skizze)
  • Max. 20m² eingenommene Grundfläche
  • Eine Anzeige gem. § 16 Bgld. Baugesetz (geringfügige Bauanzeige) ist erforderlich

 

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für ein Carport?

Wenn Sie die genannten Vorschriften nicht einhalten können, brauchen Sie in den meisten Fällen für Ihr Carport eine Baugenehmigung. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrem zuständigem Bauamt nach, diese können Ihnen zu allen spezifischen Fragen eine genaue Auskunft geben.

Auch wenn Sie unsere angegebenen Vorschriften einhalten können, raten wir Ihnen Ihr zuständiges Bauamt über Ihr Bauvorhaben zu informieren und gegebenenfalls offene Fragen zu klären. Damit verhindern Sie Missverständnisse und im schlimmsten Fall, dass Sie Ihr Carport wieder abbauen müssen.
 

Seit 2018 sind geringfügige Bauten im Burgenland nicht mehr genehmigungspflichtig

geringfügige Bauten Burgenland
Ein neues Gesetzt, welches Mitte 2018 beschlossen wurde, bringt im Burgenland einige Erleichterungen für Personen mit kleineren Bauvorhaben. Für Carports, kleine Swimmingpools, Gartenhütten und weitere geringfügige Bauten ist unter Einhaltung bestimmter Richtlinien keine Genehmigung mehr notwendig.

Sie können Ihre Einfahrt oder Ihren Garten fast nach belieben gestalten und dort eine Gartenhütte, ein Carport oder ähnliches errichten ohne dafür eine Baugenehmigung zu beantragen.
 

Wie bekommen ich die Baugenehmigung für mein Carport im Burgenland?

Es gehört einiges vorbereitet, bis der Antrag zur Genehmigung gestellt werden kann. Sie benötigen eine Übersicht der Kosten und eine Baubeschreibung. Die genauen Unterlagen haben wir Ihnen aufgelistet. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick darüber, welche Dokumente Sie bereitstellen müssen (Vollständigkeit nicht garantiert):

  • Bauantragsformular
  • Übersicht über die Kosten und Baubeschreibung
  • Bauplan
  • Lageplan des Baugrundstücks
  • Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
  • Baugenehmigungsverfahren + Unterschrift des Verfassers

 

Kosten die Sie bei einer Genehmigung erwarten

Grundsätzlich können Sie sich auf Kosten zwischen 400-1000€ einstellen bis das Errichten Ihres Carports genehmigt wird. Alleine für den Antrag können Sie 50-200€ einplanen, dazu kommen noch kosten für die Abgabe bzw. Erstellung der Pläne und weiteren Dokumente.

Haben Sie schon einmal einen Genehmigungsantrag gestellt und Wissen über die Vorgangsweise bescheid, ist das natürlich sehr von Vorteil. Gegebenenfalls können Sie sogar Pläne oder Beschreibungen selber erstellen und sparen sich damit einige Ausgaben.
 

Ihr Vorhaben sollten Sie auch mit Ihrem Nachbar besprechen

Carport Baugenehmigung Nachbar
Wenn Sie im Burgenland wohnen haben Sie bezüglich der Vorschriften für die Errichtung eines Carportes Glück. Es ist meist keine Baugenehmigung notwendig. Wichtig ist, dass Sie Ihren Nachbar zumindest über Ihren Plan informieren, damit er mögliche Einwände gleich äußern könnte.

Wenn Sie die rechtlich festgelegten Abstände nicht einhalten und mit Ihrem Carport Grenzbebauung durchführen wollen, dann sollten Sie sich unbedingt eine schriftliche Einverständnis Ihres Nachbarn einholen.
 
 
 

Weiterführende Links


Neue Gesetze für Carport Baugenehmigung im Burgenland (ORF)
Rechtsvorschrift für Burgenländisches Baugesetz
 
 

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