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Carport Baugenehmigung Oberösterreich

Carport Baugenehmigung Oberösterreich – Das müssen Sie wissen und beachten!

Carport Baugenehmigung Oberösterreich
Sie wollen in Oberösterreich ein Carport errichten und fragen sich ob das auch ohne Baugenehmigung möglich ist? Wir zeigen Ihnen, welche Vorgaben Sie einhalten müssen, damit Ihnen der bürokratische Aufwand eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens erspart bleibt.
 

Ohne Baugenehmigung in Oberösterreich ein Carport errichten

In Oberösterreich sind die Richtlinien für die Errichtung eines Carports ohne Baugenehmigung relativ kulant. Es werden Ihnen hier keine großen Steine in den Weg gelegt. Desto trotz sollte man einige Vorgaben befolgen um mögliche Komplikationen mit dem Bauamt zu vermeiden. Auch wenn Sie ein nicht genehmigungspflichtiges Carport auf Ihrem Grundstück aufstellen, müssen Sie Ihr Bauvorhaben dem zuständigem Bauamt melden.

Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):

  • Max. 35m² eingenommene Grundstücksfläche
  • Max. 50% des Umfangs mit Wänden geschlossen
  • Wenn mehr als 50% des Umfangs mit Wänden geschlossen – Max. Größe 15m²
  • Meldung an das zuständige Bauamt (schriftlich + Skizze)
  • Zustimmung jener Nachbarn, deren Rechte betroffen sein könnten

Sind über 50% des Umfangs (überwiegend umschlossen) mit Wänden geschlossen, darf dieses Bauobjekt nur 15m² Grundfläche einnehmen. Ansonsten ist in Oberösterreich eine Baugenehmigung für Ihr Carport notwendig.
 

Carport Baugenemigung in Oberösterreich erhalten

Carport Baugenehmigung in Oberösterreich
Sie wollen ein Carport größer als 35m² oder eines welches 3 geschlossene Wände hat, dann geht man von eine „Gebäude“ aus und Sie bräuchten eine Genehmigung.

Für einen reibungslosen Ablauf kontaktieren Sie Ihr Bauamt und ersuchen um Zusendung der benötigten Formulare bzw. Dokumente. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick darüber, welche Dokumente Sie bereitstellen müssen (Vollständigkeit nicht garantiert):

  • Bauantragsformular
  • Übersicht über die Kosten und Baubeschreibung
  • Lageplan des Baugrundstücks
  • Bauplan
  • Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
  • Baugenehmigungsverfahren + Unterschrift des Verfassers
  • Zustimmung jener Nachbarn, deren Rechte betroffen sein könnten

 

Das neue Baurecht in Oberösterreich

Neue Baurecht OÖ
Seit 2018 wird es einem in Oberösterreich etwas einfacher gemacht, was die Genehmigungen & Anzeigen für ein neues Bauvorhaben betrifft. Zu Ihrem Glück fällt ein Carport nicht unter die bewilligungspflichtigen Bauten und kann somit lediglich mit einer Anzeige aufgebaut werden.

Bitte beachte Sie aber, dass die Bauanzeige vor Beginn der Errichtung Ihres Carports abgegeben werden muss. Eine Genehmigung ersparen Sie sich nur um eine max 35m² große Unterstellung handelt.
 

Wie lange dauert eine Carport Baugenehmigung in OÖ?

Grundsätzlich sollten auf Ihren Genehmigungsantrag innerhalb von 1-2 Monaten eine Rückmeldung bekommen. In manchen fällen werden Genehmigungen für kleinere Bauvorhaben sehr schnell ausgestellt.

Sollten Sie einige Vorgaben zu den Grenzabständen nicht einhalten können, muss das Bauamt vor Ausstellung, Ihren Nachbar kontaktieren und dieser muss das Projekt bestätigen.
 

Grenzbebauung Ihres Carports in Oberösterreich

Oberösterreich Grenzbebauung Carport
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen im Bebauungsplan, existiert dieser nicht oder dieser nicht aussagekräftig ist kann man wie folgt vorgehen. Ein Carport darf nur unter diesen Vorgaben näher als 3m zur Grundstücksgrenze errichtet werden (Keine Garantie auf Vollständigkeit und/oder Rechtskräftigkeit):

  • Summe aller im jeweiligen Abstand gelegenen, den Nachbargrundstücken zugewandten Längen der Bauwerke darf 15 m nicht überschreiten;
  • Die Traufenhöhe von im Abstand gelegenen Bauwerksteilen darf 3 m über dem Erdgeschoßfußboden nicht überschreiten
  • Gesamthöhe von im Abstand gelegenen Bauwerksteilen (wie Dachgiebeln) darf 7 m nicht überschreiten
  • Bei Pultdächern mit einem dem Nachbargrundstück zugewandten First darf dessen Höhe 3 m über dem Erdgeschoßniveau nicht überschreiten

 

Bei Grenzbebauung unbedingt vorher absichern

Sie planen mit Ihrem Carport eine Grenzbebauung? Dann sollten Sie vor Beginn des Projektes Ihren Nachbar darüber informieren. Benötigen Sie eine Genehmigung vom Bauamt und Ihr Nachbar ist nicht mit Ihrem Bauvorhaben einverstanden, wird es wahrscheinlich nicht genehmigt.

Benötigen Sie keine Genehmigung sondern geben lediglich eine Bauanzeige auf ist es trotzdem ratsam die Zustimmung des Nachbarn auch schriftlich zu haben. Mehr zur Bebauung der Grenzen können Sie hier nachlesen: Grenzbebauung Carport
 
 
 

Weiterführende Links


Baurecht – Land Oberösterreich
Modernes OÖ Baurecht (06/2018)
 
 

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