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Carport Baugenehmigung Kärnten

Carport Baugenehmigung Kärnten – Das müssen Sie wissen und beachten!

Carport Baugenehmigung Kärnten
Eine Baugenehmigung für ein Carport ist in Kärnten nicht immer zwingend notwendig, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Ein Carport mit bis zu 25m² oder eine Garage mit bis zu 16m² kann ohne Genehmigung errichtet werden. Trotzdem ist jedes Bauvorhaben mitteilungspflichtig und muss schriftlich der zuständigen Baubehörde vorgelegt werden.
 

So können Sie Ihr Carport ohne Genehmigung errichten

Die Errichtung von einem Carport kann in Kärnten auch ohne Baugenehmigung durchgeführt werden. Dabei muss aber einiges beachtet werden um den zeitintensiven Erledigungen für eine genehmigungspflichtige Überdachung Ihres Autos zu entkommen. Auch wenn Sie alle Bestimmungen einhalten, kommen Sie trotzdem nicht daran vorbei das zuständiges Bauamt anhand einer schriftlichen Mitteilung inkl. Skizze über Ihr Bauvorhaben zu informieren.

Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):

 

  • Ihr Carport darf max. 3,5m hoch sein
  • Bei Bebauung der Grundstücksgrenze benötigen Sie das Einverständnis Ihres Nachbarn (schriftlich)
  • Schriftliche Meldung an das zuständige Bauamt (Skizze + Ausführungsort + Grundstücksnummer)
  • Max. 25m² eingenommene Grundstücksfläche

 

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für mein Carport in Kärnten

Carport Genehmigung Kärnten
Planen Sie ein Carport welches größer wird als 25m² oder höher sein soll als 3,5m müssen Sie auf jeden Fall eine Genehmigung beantragen. Halten Sie jedoch diese Vorschriften ein und möchten an die Grundstücksgrenze bauen, ist nur eine Einverständnis Ihres Nachbarn notwendig. Diese lassen Sie sich am besten schriftlich geben. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich am besten bei Ihrem zuständigem Bauamt , diese können Ihnen eine genauere Auskunft geben.

Leider können Sie auch ohne Genehmigungspflicht nicht auf eine schriftliche Meldung verzichten. Diese sollte die Grundstücksnummer, eine kurze Beschreibung und eine Skizze des Bauvorhabens enthalten. Geben Sie diese Mitteilung ab, verhindern Sie Missverständnis und im schlimmsten Fall, dass Sie Ihr Carport wieder abbauen müssen.
 

Vorgangsweise für eine Carport Baugenehmigung in Kärnten

Um in Kärnten an eine Baugenehmigung für Ihr Carport zu gelangen, brauchen Sie einige Unterlagen die Sie abgeben müssen. Für einen reibungslosen Ablauf kontaktieren Sie Ihr Bauamt und ersuchen um Zusendung der benötigten Formulare bzw. Dokumente. Folgende Unterlagen gehören dem Bauamt bereitgestellt. (Vollständigkeit nicht garantiert):

  • Bauantragsformular
  • Übersicht über die Kosten und Baubeschreibung
  • Bauplan
  • Lageplan des Baugrundstücks
  • Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
  • Baugenehmigungsverfahren + Unterschrift des Verfassers

Eine Garage oder ein Carport kann ohne Genehmigung errichtet werden

Carport Baugenehmigung Kärnten
In Kärnten unterliegt, unter bestimmten Richtlinien, ein Carport oder eine Garage nicht zwingen der Baubewilligung unterliegende Bauvorhaben nach der Kärntner Bauordnung.

Sie können Ihre Unterstellmöglichkeit für Ihr Auto, unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abständen zu Gebäuden und Grenzen, ohne Genehmigung errichten. Wir zitieren aus der Kärntner Bauordnung: Wartehäuschen, Haltestellenüberdachungen und ähnliche Einrichtungen für Verkehrszwecke bis zu 25 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe;
 

Besprechen Sie Ihr Vorhaben auch mit Ihrem Nachbar

Wie in fast alle Bundesländern, können Vorschriften bezüglich der Rechte Ihres Nachbarn direkt mit Ihm besprochen und ggbf. ignoriert werden. Ist Ihr Nachbar mit einer Grenzbebauung einverstanden und kann Ihnen dazu eine schriftliche Einverständnis geben, können Sie Ihr Carport wie gewünscht aufstellen.

Setzen Sie dazu am besten eine einfache Einverständniserklärung auf, und lassen sich diese unterzeichnen. Kommt es mal zu einem Nachbarstreit oder zu einer größeren Auseinandersetzung, kann Ihr Nachbar ohne weiteres den Abbau Ihres Unterstandes einfordern.
 
 
 

Weiterführende Links


Rechtliches zu Carport & Co
Kärnten Bauordnung – geltende Fassung
 
 

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